VISIOO Immobilien - Gabriele Trockle (im Folgenden: VISIOO genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Ein Vertrag zwischen VISIOO und einem Interessenten/Auftraggeber bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner Form.
Er kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeit von VISIOO in Anspruch genommen wird.

2.

Die Angebote von VISIOO sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung von VISIOO nicht weitergegeben werden.

3.

Ist einem Interessenten ein von VISIOO benanntes Objekt bereits bekannt,
hat er VISIOO dies unverzüglich mitzuteilen und unverzüglich nachzuweisen.

4. a)

Das für die Tätigkeit von VISIOO von dem Auftraggeber/Interessenten zu entrichtende Entgelt beträgt

(1)

bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen
je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer,

(2)

bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer,

(3)

bei Vermittlung von Hypotheken oder Grundschulden bezogen auf den vermittelten Betrag des Darlehens oder der Grundschuld ein Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer,

(4)

bei der Vermittlung oder den Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte je 3,57 % des Jahresentgeltes, bezogen zumindest auf die fünfjährige Dauer und maximal auf die zehnjährige Dauer (zum Jahresentgelt gehören auch die sonstigen geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme der Nebenkosten inklusive der Mehrwertsteuer; die Ausübung einer Option gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit),

(5)

bei Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer,

(6)

bei Abnahme- oder Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberäume pro Auftrag pauschal 150,00 €,

(7)

bei Beschaffung von Objektunterlagen (z.B. bei Behörden) die von VISIOO verauslagten Gebühren.

4 b)

Das Entgelt ist fällig und verdient bei Abschluss des vermittelten/nachgewiesenen Vertrages unabhängig davon,
ob der Vertrag von den Parteien erfüllt wird.
In den Fällen der Regelung Ziff. 4. a) (6) und (7) ist das Entgelt nach Erbringung der Leistung durch VISIOO fällig und verdient.

4 c)

Das Entgelt kann VISIOO in der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Höhe unabhängig davon beanspruchen, ob VISIOO von der anderen Partei des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages ebenfalls ein Entgelt erhält. VISIOO ist berechtigt, mit allen Parteien des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages diesbezügliche Vereinbarungen zu treffen.

4 d)

Das Entgelt ist auch dann verdient, wenn

(1)

in Fällen der Regelung Ziff. 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interessent die unverzügliche Mitteilung unterlässt oder den Nachweis nicht oder nicht unverzüglich führt,

(2)

der Auftraggeber gegen die Regelung Ziff. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder einen solchen Verstoß veranlasst oder ermöglicht und es dadurch zu einem Geschäftsabschluss eines Dritten über das nachgewiesene Objekt kommt, ohne dass VISIOO von dem Dritten mit der Vermittlung/dem Nachweis eines/dieses Objekt beauftragt war,

(3)

bei Abschluss des Vertrages im Sinne der Regelung Ziff. 4. b) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch behördliche oder gerichtliche Genehmigungen zu dessen Wirksamkeit erforderlich sind,

(4)

wenn der vermittelte/nachgewiesene Vertragsabschluss mit einem anderen Kaufpreis, einer anderen Miete oder sonst zu anderen Konditionen als in dem Angebot von VISIOO angegeben oder zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt, soweit es sich um ein gleichwertiges Geschäft handelt. Als gleichwertiges Geschäft im Sinne dieser Regelung gelten beispielsweise

  • der Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages,
    wenn von VISIOO ein Kaufvertrag vermittelt/nachgewiesen wurde oder umgekehrt,
  • der Abschluss eines befristeten Vertrages,
    wenn von VISIOO ein unbefristeter Vertrag vermittelt/nachgewiesen wurde oder umgekehrt,
  • der Abschluss eines Vertrages unter Vereinbarung eines vom dem von
    VISIOO nachgewiesenen/vermittelten Entgelt abweichenden Entgelts.

5.

Wird der Vertrag zwischen VISIOO einvernehmlich oder durch Kündigung beendet, insbesondere weil der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht aufgibt, hat der Auftraggeber VISIOO die bis zum Beendigungszeitpunkt angefallenen Aufwendungen (z.B. Kosten für die Erstellung des Exposés, für Anzeigen, Telefon- und Fahrtkosten) zu ersetzen, soweit diese von VISIOO nachgewiesen werden.

6.

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber Forderungen von VISIOO auf Entgelt oder Aufwendungsersatz (Regelungen Ziff. 4. und Ziff. 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7.

Soweit VISIOO Fotografien, Pläne oder Ähnliches erstellt, sind diese urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne das zuvor schriftlich erklärte Einverständnis von VISIOO nicht an Dritte weitergegeben oder sonst verwendet werden.

8.

VISIOO haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist beschränkt auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden. Die Angebote und Angaben von VISIOO erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

9.

Ist der Vertragspartner von VISIOO Kaufmann ist Erfüllungsort der Sitz von VISIOO
und Gerichtsstand das am Sitz von VISIOO zuständige Gericht.

10.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.